Professionelle medizinische Fußpflege in Soest, Bad Sassendorf, Möhnesee
Ziel der podologischen Therapie ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion von Haut und Zehennägeln an den Füßen.
Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen podos für „Fuß“ und logos für „Sprache/Lehre“ ab.
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß. Podologen sind in Deutschland aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert.
Ich besuche Sie gerne mit meiner mobilen Praxis in Ihren eigenen vier Wänden
Die Nagelbearbeitung dient der verletzungsfreien Beseitigung pathologischer Nagelveränderungen zur Vermeidung von drohenden Schäden an Nagelbett/-wall.
Die Abtragung der verdickten Hornhaut dient der Vermeidung von drohenden Hautschädigungen wie Fissuren, Ulzera und Entzündungen.
Die Verhornung wird professionell entfernt. In der Regel verläuft eine Behandlung unblutig und schmerzfrei. Danach können sie wieder schmerzfrei laufen.
Unterstützend zur ärztlichen. Nagelpilztherapie, übernehme ich regelmäßige Abtragungen der pathologischen Nagelteile um den Heilungsprozess zu beschleunigen.
Lebenslange Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg in einer sich ständig wandelnden Welt!
2017 erfolgreiche Ausbildung zur staatlich anerkannten Podologin an der maxQ. Schule für Podologie Dortmund.
2022 Weiterbildung zur Sektoralen Heilpraktikerin für Podologie
Meine Preisliste bietet transparente Informationen über
die Kosten meiner Behandlung
Nach erfolgreicher Prüfung, ist mir im April 2022 vom Gesundheitsamt Soest die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt worden.
Nun darf ich auch ohne ärztliche Verordnung medizinisch an Ihren Füßen tätig werden, eine Diagnose (z.B. bei Nagelpilz) stellen und individuell behandeln.
Dadurch ist zwar eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich, es besteht aber die Möglickeit meine Behandlungen eventuell über Ihre Privatversicherung abzurechnen. Hierbei gelten die Preise der zur Zeit gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Bitte Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Leistungen eines Heilpraktikers übernommen werden.
Grundsätzlich müssen die Behandlungskosten nach jeder Behandlung in bar oder EC bezahlt werden.
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Weitere Behandlungen im Tätigkeitsspektrum auf Anfrage
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